Sie können Termine telefonisch, per Mail (siehe Kontakt) oder über das Kontaktformular direkt auf unserer Intranet Seite vereinbaren.
Um dies zu vereinfachen halten Sie bitte folgende Informationen bereit:
Hinweis: Falls Sie einen Termin telefonisch vereinbaren wollen, jedoch der Anrufbeantworter Ihren Anruf entgegen nimmt, hinterlassen Sie oben genannte Informationen und Ihren Namen und Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen.
Bringen Sie die ärztliche Verordnung (Rezept) mit und ggf. vorhandene Befunde. Des Weiteren können Sie ein großes Handtuch mitnehmen, falls Sie ihr eigenes benutzen wollen, ansonsten erhalten Sie eines von uns.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig (min. 24 Stunden vorher), damit wir diesen Termin einem anderen Patienten geben können.
Sowohl vereinbarte Termine, die nicht 24 Std. vorher abgesagt wurden als auch bei Nichterscheinen werden Ihnen die Termine privat in Rechnung gestellt.
Ja, der Anrufbeantworter ist rund um die Uhr im Einsatz. Sie werden von unseren Mitarbeitern am nächsten Arbeitstag zurückgerufen.
Wenn Sie ihr Rezept bereits erhalten haben, vereinbaren Sie schnellstmöglich Termine mit uns, ein Rezept muss innerhalb von 14 Tagen angefangen werden.
Im ersten Termin Ihrer Behandlung findet eine ausführliche Anamnese statt. Dabei stellt Ihr Therapeut viele wichtige Fragen zur Ihren Symptomen und Problemen. Ziel ist es, relevante Informationen zu bekommen um die für Sie bestmögliche individuelle Therapie zu bieten.
Ja ist es, Sie erhalten eine bestimmte Therapie um die Ursache Ihrer Schmerzen zu finden und beheben, wenn Ihr Therapeut an diesen bestimmten Schmerzpunkten behandelt, kann es vorkommen, dass Sie Ihren Schmerz direkt nach der Behandlung intensiver empfinden. Während der Behandlung wird ja auch der gesamte Stoffwechsel und die Durchblutung angeregt und das können Sie 1-2 Tage nach der Behandlung noch spüren.
Sollte sich dieses Gefühl nicht legen oder Sie sich in irgendeiner Art unwohl fühlen, auch während der Behandlung, sprechen Sie Ihren Therapeuten an!
Ja, Sie dürfen ein laufendes Rezept für max. 14 Tage unterbrechen, ansonsten müssen Sie ein neues bringen.
Jedes Rezept hat einen bestimmten Rezeptwert, es ist gesetzlich geregelt, dass Sie einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwerts zu zahlen haben. Ausnahme gilt nur, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse für die Zuzahlung befreit wurden (wie Sie das beantragen, informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrer Kasse). Des Weiteren muss für jedes Rezept eine Rezeptgebühr von 10€ geleistet werden. D.h. Zuzahlung = 10€ Rezeptgebühr + 10% Eigenanteil des Rezeptwerts.
Nein, Praxisgebühren wurden in ganz Deutschland abgeschafft und sind somit nicht mehr zu zahlen. Nur die Rezeptgebühren (siehe 3.1.) müssen bezahlt werden.
Die Beträge der Zuzahlung werden von den Krankenkassen festgesetzt (wenn Sie wissen wollen, wie diese zustande kommen, wenden Sie sich direkt an Ihre Kasse).